Ab dem 01.01.2025 sollen laut aktuellem Referentenentwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wichtige Änderungen in Kraft treten, die Betreiber und Interessenten von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) betreffen.
Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
1. Absenkung der Grenze für Steuerbarkeit von PV-Anlagen auf 2 kWp
Ab 2025 soll die Steuerbarkeitsgrenze von PV-Anlagen auf 2 kWp sinken. Damit wären nahezu alle neuen PV-Anlagen verpflichtet, neben intelligenten Messsystemen (IMSys) mit Smart-Meter-Gateways (SMGW) auch Steuerboxen zu installieren. Diese Komponenten tragen entscheidend zur Steuerbarkeit der PV-Anlagen bei, indem sie Verbrauchs- und Einspeisedaten digital erfassen und eine sichere Datenkommunikation mit Netzbetreibern ermöglichen. Netzbetreiber erhalten so die Möglichkeit, bei Bedarf die Einspeiseleistung zu regulieren und die Netzstabilität zu sichern.
2. Begrenzung der Einspeiseleistung als Übergangslösung
PV-Anlagen zwischen 2 und 25 kWp sollen vorübergehend auf 50 % Einspeiseleistung begrenzt werden, bis die Steuerbarkeit gewährleistet ist. Dies dient zur Sicherung der Netzstabilität. Bei einer Begrenzung von 50 % der Einspeiseleistung sprechen wir nach durchgeführten Simulationen bei eigenverbrauchsoptimierten PV-Anlagen pro Jahr nur von ca. 1 % Verlust bei Ost-West-Anlagen und etwa 5 % Verlust bei Südanlagen.
3. Wegfall der festen Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung soll künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen verfügbar sein. So ist vorgesehen, die verpflichtende Direktvermarktungsgrenze auf 25 kWp zu senken. Anlagen bis 100 kWp, die vor dem 31.12.2027 installiert werden, könnten weiterhin bis Ende 2028 von einer Einspeisevergütung profitieren, sofern die Einspeiseleistung auf 30 % begrenzt wird. Bei negativen Strompreisen soll es keine Vergütung geben, jedoch ist eine Kompensationsregelung vorgesehen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern.
4. Flexibler Einsatz von Batteriespeichern
Künftig sollen Batteriespeicher sowohl für geförderten Solarstrom als auch für Netzstrom nutzbar sein, was ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit deutlich erhöhen könnte. Lassen Sie sich gerne von uns diesbezüglich beraten, damit Ihr Speichersystem korrekt dimensioniert ist und die volle Garantiezeit und eine langfristige und zuverlässige Lebensdauer sichergestellt ist.
Fazit
Die geplanten Änderungen des EEG 2025 könnten sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Durch innovative Technologien wie flexiblere Batteriespeicher sollen Betreiber profitieren, jedoch werden strengere Anforderungen, wie die Absenkung der Steuerbarkeitsgrenze, Umrüstungen und Mehrkosten erfordern.
Unser Versprechen
Als Ihr Fachbetrieb für Photovoltaik und Elektrotechnik stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite. Ob Planung, Installation oder Unterstützung bei gesetzlichen Neuerungen – wir begleiten Sie kompetent auf dem Weg zu Ihrer optimalen PV-Anlage. Bleiben Sie auf dem Laufenden – wir informieren Sie hier, sobald es neue Entwicklungen gibt!