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  • AutorenbildJOQU Energietechnik GmbH

Das Solarpaket 1

Alle Verbesserungen und Vorteile für den Erwerb und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf einen Blick!


Das im August 2023 von der Bundesregierung beschlossene Solarpaket 1 tritt am 01.01.2024 in Kraft. Damit werden einige positive Änderungen im Bereich der Photovoltaik auf Kunden und Betreiber zukommen. Ziel der Bundesregierung ist es, durch den Gesetzesbeschluss den Solarboom weiter zu fördern. Es gehe um „[...] mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau [...]“ so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.[1]


Durch das Solarpaket 1 sind somit einige Richtlinien ausgearbeitet worden, die die Erzeugung von Solarstrom künftig noch attraktiver machen. Von welchen Maßnahmen hier auszugehen ist und ob diese auch für Sie relevant sind, erfahren Sie in diesem Artikel.


Das Solarpaket 1 enthält u.a. Maßnahmen und Änderungen in den Bereichen Private Dachanlagen, Gewerbeanlagen, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Balkonanlagen.


Übersicht Maßnahmen im Solarpaket 1

Darüber hinaus soll es auch zu einer finanziellen Beteiligung der Kommunen kommen. Demnach soll es künftig eine finanzielle Zuwendung für PV-Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen an die jeweilige Gemeinde geben.


Im Weiteren möchten wir Ihnen nun die oben gezeigten Maßnahmen im Einzelnen genauer erklären:


Private Dachanlagen

Im Bereich der privaten Dachanlagen soll es durch die Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens auf 30 kW (im Vergleich zu den bisherigen 10,8 kW) zu einer Beschleunigung kommen. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber innerhalb von 8 Wochen reagieren muss. Ansonsten darf bis zu einer Leistung von 30 kW die PV-Anlage auch ohne Rückmeldung des Netzbetreibers angeschlossen werden. Gleichzeitig soll auch der Zugang zur (optionalen) Direktvermarktung von Anlagen bis 25 kW einer erleichterten Umsetzung unterliegen. Dies bedeutet konkret, dass es zu einer Lockerung bei der technischen Ausstattung von diesen Anlagen kommt, wodurch die Direktvermarktung von kleinen Anlagen künftig kostengünstiger wird. Insbesondere kann es für die PV-Anlagen, die keine Förderung mehr erhalten, interessant sein in die Direktvermarktung zu gehen.

Darüber hinaus sind im Solarpaket 1 auch Änderungen im Bereich des Wegenutzungsrechts für Anschlussleitungen enthalten. Demnach soll Grundstückseigentümern künftig dasselbe Recht eingeräumt werden, dass auch bereits in Bezug auf Telekommunikation oder den Bau von Hochspannungsleitungen existiert. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass, sofern kein Netzanschluss auf dem Grundstück besteht, auch dann eine Anlage angeschlossen werden kann, wenn dabei durch den Ausbau Grundstücke anderer Eigentümer mit betroffen sind.


Gewerbeanlagen

Das Solarpaket 1 steht vor allem auch im Zeichen der Gewerbeanlagen. Gab es bisher oftmals noch viele Hindernisse für mittelgroße PV-Anlagen, so soll es nun durch den Gesetzesbeschluss zu einer Vielzahl von Erleichterungen kommen. Unter anderem soll dabei die Möglichkeit der Direktvermarktung deutlich flexibler werden, wodurch der Bau von gewerblichen Anlagen an Attraktivität gewinnt. In Zahlen und Fakten gesprochen kann künftig überschüssiger Solarstrom ohne Direktvermarktungskosten direkt an den Netzbetreiber unentgeltlich weitergegeben werden. Interessant ist dies für Anlagen, die einen hohen Eigenverbrauch haben. Für Anlagen unter 100 kW besteht dabei weiterhin keine Direktvermarktungspflicht. Eine freiwillige Direktvermarktung ist jedoch jederzeit möglich.

Eine weitere Änderung sieht das Solarpaket im Bereich der Anlagenzertifikate vor. Hier soll nicht wie bisher ab 135 kW, sondern künftig erst bei einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von 500 kW ein Anlagenzertifikat erforderlich sein. Zusätzlich soll die Anlagenzusammenfassung erleichtert werden, indem ein Zubau neuer PV-Module an einem separaten Anschlusspunkt nicht mehr zum Überschreiten wichtiger Schwellwerte führen kann.



Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Viele PV-Betreiber wird es erfreuen zu hören, dass das Solarpaket 1 auch große Änderungen im Bereich der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bereithält. War es bisher nahezu unmöglich für Vermieter und Mieter gemeinsam Solarenergie zu erzeugen und zu nutzen, soll sich dies ab 2024 ändern. So entfällt künftig der Umweg über die Einspeisung in das allgemeine Stromnetz, stattdessen kann der Solarstrom künftig mittels bürokratiearmer Lieferung direkt an die Mieter des Hauses weitergegeben werden. Darüber hinaus soll es auch möglich sein den Solarstrom auf umliegende Gebäude und Nebenanlagen auszuweiten, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt.



Balkonanlagen

Auch im Bereich der kleinen Solarkraftwerke wird es zu neuen Maßnahmen kommen. Dies betrifft vor allem den bürokratischen Aufwand für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (BKW). So soll die Anmeldung beim Netzbetreiber gänzlich entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister durch eine reduzierte Angabe von Daten erleichtert werden.

Zusätzlich soll die Inbetriebnahme eines BKW beschleunigt werden, indem künftig bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers vorerst auch ein rückwärtsdrehender Zähler erlaubt ist.

Als Stecker-Solar-Gerät definiert die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf dabei Anlagen deren Leistung ab 2024 maximal 2 kW betragen und deren Wechselrichterleistung nun bis zu 800 Watt betragen darf (statt den bisherigen 600 Watt).


Das Solarpaket 1, das in wenigen Wochen in Kraft tritt, enthält somit viele positive Änderungen die Solarbetreibern die Erzeugung und Nutzung von Solarstrom deutlich erleichtern wird. Gleichzeitig soll somit die Attraktivität von erneuerbaren Energien gesteigert und der Ausbau von Solarenergie deutlich gesteigert werden.



[1] Vgl. Enkhardt, S. „Solarpaket 1“: Photovoltaik-Nachbesserungen auf dem Weg, 16.08.23, https://www.pv-magazine.de/2023/08/16/solarpaket-1-photovoltaik-nachbesserungen-auf-dem-weg/


Quelle:

Überblickspapier Solarpaket, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 16.08.23, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-uberblickspapier-solarpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=8


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